Unser GPSR Servicepaket umfasst:
1. Update Ihrer JTL-Wawi
Wir führen das Update Ihrer JTL-Wawi auf die neueste Version durch, um die Kompatibilität mit aktuellen Plugins und gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.*
2. Installation und Konfiguration des GPSR-Plugins für JTL-Shop 5
Nach Ihrer Bestellung des GPSR-Plugins (Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Plugin für den JTL-Shop 5 - Kostenfrei) im Extension Store übernehmen wir die vollständige Installation und Grundeinstellungen, sodass Ihr Shop die geforderten Herstellerinformationen korrekt und gesetzeskonform anzeigt. Dazu müssen entsprechende Herstellerangaben in die JTL Wawi Importiert werden.*
3. Einpflegen der Herstellerangaben in die JTL-Wawi
Mit Ihrer bereitgestellten CSV-Liste importieren wir alle relevanten Herstellerangaben direkt in Ihre JTL-Wawi, um eine nahtlose Synchronisierung mit Ihrem JTL-Shop sicherzustellen.*
Siehe weitere Tipp im Reiter "CSV"
Herstellerangaben für die CSV-Liste:
*Wichtige Hinweise:
- Das GPSR-Plugin für den JTL-Shop 5 muss von Ihnen separat im JTL Extension Store bestellt werden.
- Die CSV-Liste mit den Herstellerangaben ist ebenfalls von Ihnen bereitzustellen.
- Von der Dienstleistung ausgeschlossen sind Anpassungen wie Workflows, Skripte, Tools, Templateanpassung und Druckvorlagen. Diese Leistungen können auf Anfrage separat beauftragt werden.
Mit diesem Rundum-Service der CIN GmbH gewährleisten Sie, dass Ihr JTL-Shop rechtskonform betrieben wird und den neuen GPSR-Richtlinien entspricht.
FAQs - Fragen & Antworten
Vor dem Update der JTL Wawi müssen Sie eine CSV Liste für den Import mit allen relevanten Herstellerangaben bereitstellen.* Siehe weitere Tipps im Reiter "CSV".
Vor der Installlation des JTL Shop Plugins müssen Sie dieses im JTL Extensionstore kostenlos erwerben.
Nach dem JTL Wawi Update und der Installlation des JTL Shop Plugins müssen Sie dank unserer Dienstleistung nichts mehr weiter tun.
Erstellen Sie eine CSV Liste Datei mit den nachfolgenden Herstellerangaben und befüllen Sie diese mit den Angaben zu allen Ihreen Hersteller für die Sie Produkte anbieten.
Weitere Information im Reiter " CSV Beispiel Liste".
Falls ein Hersteller eines Produkts nicht mehr existiert, überträgt die GPSR die Verantwortung für Produktsicherheit auf andere wirtschaftliche Akteure in der Lieferkette.
Laut der GPSR und der Verordnung 2019/1020 muss ein in der EU ansässiger „verantwortlicher wirtschaftlicher Akteur“ für die Produktsicherheit benannt werden, wenn der Hersteller nicht mehr verfügbar ist. Diese Rolle kann ein Importeur, Bevollmächtigter etc. übernehmen.
Die Gründe dafür können vielfältig sein – von fehlenden Angaben auf der Verpackung über Produkte aus intransparenten Lieferketten bis hin zu Artikeln, die aus Restbeständen oder Insolvenzmassen stammen. Doch auch in solchen Fällen entbindet die General Product Safety Regulation (GPSR) nicht von der Verantwortung.
Ja. Auch ohne bekannten Hersteller bleibt die Verantwortung für die Sicherheit eines Produkts bestehen. Wenn kein Hersteller auffindbar ist, liegt die Verantwortlichkeit automatisch bei dem Importeur oder Vertreiber des Produkts. Gemäß GPSR sind diese Akteure dazu verpflichtet, die Produktsicherheit sicherzustellen. Sie übernehmen quasi die Rolle des „Herstellers“ und haften für die Einhaltung der Sicherheitsstandards und müssen sich notfalls selbst zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt, wenn der Hersteller insolvent ist oder es diesen aus anderen Gründen nicht mehr gibt.
Um GPSR-konform zu handeln, ist es daher zwingend notwendig eine Kennzeichnung auf dem Produkt und im Shop anzubringen, die die Identität des Ersatz-Herstellers (also Importeur oder Vertreiber) sowie dessen entsprechende Kontaktdaten enthält.
Das ist eine Frage, die viele Onlinehändler derzeit beschäftigt. Die GPSR-Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Produktinformationen. Doch was tun, wenn der Hersteller nicht alle erforderlichen Angaben liefert?
Hier einige mögliche Lösungsansätze.
Direkte Kontaktaufnahme mit dem Hersteller:
- Fordern Sie fehlende Informationen an: Setzen Sie sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung und fordern Sie die fehlenden Angaben an.
- Erklären Sie die Bedeutung: Machen Sie dem Hersteller deutlich, warum die Informationen wichtig sind und dass Sie diese aufgrund der neuen EU-Verordnung benötigen.
- Setzen Sie eine Frist: Geben Sie dem Hersteller eine angemessene Frist zur Bereitstellung der Daten.
Eigene Recherchen:
- Produktbeschreibungen: Untersuchen Sie ausführlich die Produktbeschreibungen, technische Datenblätter und Sicherheitshinweise, die der Hersteller zur Verfügung stellt.
- Internetrecherche: Suchen Sie im Internet nach weiteren Informationen zu dem Produkt, beispielsweise auf den Webseiten anderer Händler oder in technischen Foren.
- Expertenbefragung: Konsultieren Sie ggf. Experten oder Prüflabore, um die fehlenden Informationen zu ermitteln.
Schätzung und Dokumentation:
- Plausible Annahmen: Wenn es nicht möglich ist, die fehlenden Informationen zu beschaffen, müssen Sie möglicherweise plausible Annahmen treffen und diese dokumentieren.
- Risikobewertung: Führen Sie eine gründliche Risikobewertung durch, um sicherzustellen, dass die fehlenden Informationen die Produktsicherheit nicht beeinträchtigen.
Allgemeine Warnhinweise:
- Zusätzliche Hinweise: Ergänzen Sie die Produktbeschreibung um allgemeine Warnhinweise, die auf die fehlenden Informationen hinweisen.
- Beispiel: "Da uns vom Hersteller nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen, empfehlen wir, das Produkt unter Aufsicht von Erwachsenen zu verwenden."
Konsultation eines Rechtsanwalts:
Individuelle Beratung: Bei komplexen Fällen oder wenn hohe rechtliche Risiken bestehen, sollten Sie einen auf Produkthaftung spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
Wichtige Punkte:
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Schritte Ihrer Bemühungen, die fehlenden Informationen zu beschaffen.
- Haftung: Auch wenn Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, können Sie bei einem Produktfehler in Haftung genommen werden.
- Aktualisierung: Halten Sie die Produktinformationen regelmäßig auf dem neuesten Stand und passen Sie sie an, sobald neue Informationen verfügbar sind.
Die Telefonnummer wird von der Wawi nicht an den Shop übertragen. Das war tatsächlich auch schon immer so bei JTL.
Laut GPSR ist aber auch die Telefonnummer nicht explizit verpflichtend. Verpflichtend sind:
- "Der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die elektronische Adresse (z.B. E-Mail oder Link zu Kontaktformular), unter der der Hersteller kontaktiert werden kann."
Quelle: Produktsicherheitsverordnung (GPSR) » Das musst du jetzt wissen
Achtung wichtig
Öffnen Sie die JTL Ameise.
Diese finden Sie in Ihrer Wawi oben links.
Start - JTL-Ameise.
Hier öffnet sich ein Popup Fenster.
Wählen Sie hier bitte "esportieren" oben links.
Wählen Sie den Bereich Artikel und dann Hersteller.
Fügen Sie mit einem doppelklick die Spalte "interne Schlüssel" und "Hersteller" in die Auswahl zur rechten Seite hinzu.
Ändern Sie die die Kodierung (oben rechts) von Windows1252 in Utf-8
Mit dem Klick auf Export starten, unten rechts, gelangen Sie zum Exportfenster. Hier starten Sie den Export final. Wählen Sie den Speicherort aus, hier wird der Export als CSV abgelegt.
Öffnen Sie die gerade abgespeicherte Datei in einem geeigneten Program. Zum Beispiel Exel.
Hier haben Sie nun einmal den Spaltenkopf und darunter die Daten Ihren Exportes.
Fügen Sie oben in der Kopfzeile diese Daten hinzu.
Firma
Firmenzusatz
Anrede
Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Adresszusatz
Postleitzahl
Ort
Land *
Bundesland
Telefon*
Mobil*
Fax**
Mail
Website
*Bitte hier das Land ausschreiben Deutschland statt DE
**Diese Daten können Sie pflegen, werden aber aktuell NICHT im Shop angezeigt.
Alle Daten eingetragen? Dann bitte Speichern Sie das ganze als CSV Datei ab.
Hier ein Beispiel für eine Zeile in dieser Datei:
Beachten Sie bitte das der Hersteller gemappt werden muss.
Ihre bereits angelegten Hersteller haben eine interne ID.
Um die Sache zu vereinfachen können Sie vorab einen Ameisen Export der Hersteller machen.
Beim Export ist es wichtig die interne ID zu exportieren.
Kopfzeile: interneID;Firma;Firmenzusatz;Anrede;Vorname;Nachname;Straße;Hausnummer;Adresszusatz;Postleitzahl;Ort;Land;Bundesland;Telefon;Mobil;Fax;Mail;website;
´"123";"CIN GmbH","","Herr","Torsten","Fechner","Bornitzstr.","73c","","10365","Berlin","Deutschland","Berlin","03099198980","","","ticket@cin.support",www.com-ins-netz.de
Wichtig: die CSV-Datei muss als UTF-8 kodiert sein!
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