End-User License Agreement
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für unsere angebotenen Softwareentwicklungen (bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE" auch als PLUGIN benannt)
WICHTIG, BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Installation des Programms fortsetzen: CiN GmbH End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und CiN GmbH anegbotene Software-Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen. Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich, an die Bedingungen dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen (auch bezeichnet als "Lizenznehmer") und CiN GmbH (bezeichnet als "Lizenzgeber" im Weiteren), und ersetzt alle früheren Verträge, Vertretungen, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT.
Die SOFTWAREPRODUKTE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt.
Die SOFTWAREPRODUKTE werden lizenziert, nicht verkauft. Einige SOFTWAREPRODUKTE - Installationen verwenden Lizenzschlüssel von anderen Softwareentwicklern und/oder Herstellern u.a. JTL-Software, diese werden für den Lizenznehmer u.a. auf dessen Hardware oder der Domain bei dem Hersteller lizenziert und stehen somit entsprechend derer Lizenzbedingungen zur Verfügung.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.
Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt:
(A) Installation und Verwendung.
Die CiN GmbH gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät oder in Ihrem online System auf dem eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems bzw. eines Shopsystems, für die das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde, vorhanden ist.
(B) Sicherungskopien.
Sie dürfen Kopien der SOFTWARE, die erforderlich sind für die private Sicherung und Archivierung, anfertigen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht soweit vorhanden.
Sie dürfen keine Urheberrechtsvermerke auf sämtlichen Kopien der SOFTWARE entfernen oder verändern.
(B) Verteilung.
Sie sind nicht berechtigt Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder Lizenzen an Dritte weiterzugegeben, außer Sie besitzen eine Vereinbarung als Reseller.
(C) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie dürfen nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist.
(D) Vermietung.
Sie können dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verpachten oder verleihen.
(E) Support Service.
CiN GmbH könnte Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistung dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs.
(F) Einhaltung der geltenden Gesetze.
Sie müssen alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachkommen.
3. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann die CiN GmbH diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts, die sich in Ihrem Besitz befinden, löschen.
4. URHEBERRECHT - COPYRIGHT
Der Urheberrechtsschutz bezieht sich auf die von uns, der CIN GmbH erstellten SOFTWAREPRODUKTE oder PLUGINs sowohl auf den Quelltext als auch auf den kompilierten Objektcode. Daneben unterliegen auch die Entwicklungsmaterialien wie Struktogramme oder Ablaufpläne dem urheberrechtlichen Schutz. Nicht schutzfähig sind hingegen Programmideen, Regelkonzepte sowie Aufmachung und Erscheinungsbild von Software, sofern diese nicht an konkretem Codematerial festzumachen sind.
5. KEINE GARANTIE
Die CiN GmbH lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird ohne jegliche, ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art "bereitgestellt". Die CiN GmbH übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. Die CiN GmbH übernimmt keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurms, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaners oder anderer solcher Computerprogramme verursacht werden können. Die CiN GmbH lehnt es weiter ausdrücklich ab jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte weiterzugegeben.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet die CiN GmbH für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, oder verlorene Daten). In keinem Fall nimmt CiN GmbH Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. Die CiN GmbH übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltenen Verleumdungen, Verletzungen der Rechte der Öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechungen, persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.