Seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (TSE / KassenSichV).
Sie schreibt Ihnen vor, dass jedes genutzte elektronische Kassensystem jederzeit alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse speichert und für Finanzbeamte jederzeit aus lesbar bereithält.
Was ist eigentlich TSE?
Die Technische Sicherungseinrichtung – kurz auch TSE genannt – ist eine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierter Manipulationsschutz für digitale Kassensysteme, der aus drei wichtigen Bestandteilen bestehen:
Das Sicherheitsmodul: Dieses protokolliert Kasseneingaben mit Beginn des Vorgangs und sorgt dafür, dass sich später nicht mehr verändern lassen.
Speichermedium: Auf dem Speichermedium (ob USB-Stick, SC Card oder Cloudlösungen) werden die einzelnen Aufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gespeichert.
Einheitliche digitale Schnittstelle: Die digitale einheitliche Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten, so das der Prüfer nur eine Art der Aufzeichnungen vorliegen hat.
Und damit Sie auch für die neuen Anforderungen, die seit dem 01.01.2020 gelten, ausgestattet ist, können Sie auch Ihr TSE Modul von zum Beispiel der Bundesdruckerei oder Swissbit bei uns erwerben.
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