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Achtung vor Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts in Ihrer Webseite

CiN GmbH www.com-ins-netz.de
2022-10-18 10:30:00 / News
Achtung vor Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts in Ihrer Webseite - Achtung vor Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts in Ihrer Webseite
Wir können gerne für sie die relevanten Daten prüfen und das Abmahnrisiko verringern*.

Was genau soll das sein?

Google stellt auf ihren eigenen Server bis zu 1400 Schriftarten bereit. Diese wurden von vielen Webseitenbetreibern genutzt und in Webseiten eingepflegt.
 Eine über Google Fonts eingebundene Lösung übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google direkt, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.

Wo können Google Fonts enthalten sein?

Die Google Fonts können zum Beispiel direkt aus einem Template mit dem Google Server verbunden sein.
 Auch eine weitverbreitete Methode sind Artikelbeschreibungen, in der sich die Verlinkung zu den Google Server verstecken kann.

Hinweis

Das LG München hat am 20.01.2022 ein Urteil gegen die Nutzung von Google Fonts erlassen.
Hier weiteres lesen.

Achtung vor Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts in Ihrer Webseite

*Wir scannen ihre Startseite sowie Templatedaten. Wir übernehmen keine Haftung auf Ihre Content und dort enthaltene eingebundene mögliche Google Fonts Schriften.

Aktueller Bericht vom Händlerbund

Fazit vom Händlerbund: Forderungen nicht ignorieren

Rechtsanwältin Katharina Däberitz: Das Ganze einfach auszusitzen ist keine gute Idee. Die Forderungen sind zwar vergleichsweise gering, können aber einen teuren Rattenschwanz nach sich ziehen, wenn man nicht reagiert. Je nach Einzelfall kann man schauen, ob man den Konflikt durch einen Vergleich schnell beilegt oder eben doch versucht, die Forderung wegen Rechtsmissbrauchs abzuwehren.

Ausführlicher Artikel

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