Seit 01.01.2015 sind Änderungen in der Energieverbrauchskennzeichnung für den Onlinehandel in Kraft getreten.
Grundlage bildet die Verordnung der Europäischen Kommission EU 518/2014.
Danach müssen alle im Internet angebotenen energierelevanten Produkte - analog zum stationären Handel - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Dies gilt zunächst für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Das EU-Energielabel soll überall dort erscheinen, wo auch der Preis der Erzeugnisse abgebildet ist.
Das von uns entwickelte Plugin hilft Ihnen diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Die neue Regelung gilt für alle Formen des Fernabsatzes, also für Online-, Katalog-, und Telefonhandel, sowie alle Verkaufsformen, bei denen der Käufer das Produkt nicht ausgestellt sieht. Das EU- Energielabel ermöglicht es dem Verbraucher, schnell die Betriebskosten und Verbrauchsdaten verschiedener Modelle miteinander zu vergleichen und kann dies, zusätzlich zum Kaufpreis, bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen.
Mit der neuen Regelung wird sicher gestellt, dass Kunden von Online-Shops die gleichen Informationen zum Energieverbrauch eines Produkts erhalten, die ihnen im stationären Handel zur Verfügung stehen würden.
Bisher war eine grafische Darstellung des EU-Energielabels noch nicht verpflichtend. Bei einem Fernhandelskauf musste der Kunde bisher lediglich über Basisinformationen des zugehörigen EU Energielabels und des Datenblattes informiert werden.
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