In der Mehrheit haben die Bundesländer verfügt, dass nun eine längere Frist gewährt wird.
So verlängern diese Bundesländer :
Baden-Württemberg ( Meldung v. 13.7.2020)
Hessen ( Meldung v. 10.7.2020)
Hamburg, Nordrhein-Westfalen ( Meldung v. 10.7.2020)
Bayern ( Meldung v. 10.7.2020),
Niedersachsen ( Meldung v. 10.7.2020)
Schleswig-Holstein ( Meldung v. 10.7.2020),
Sachsen ( Meldung v. 15.7.2020),
Saarland ( Meldung v. 14.7.2020)
Mecklenburg-Vorpommern ( Meldung v. 17.7.2020)
Berlin ( Meldung v. 24.7.2020)
die Frist bis 31.3.2021.
Aber ACHTUNG !
Voraussetzung für die Verlängerung der Frist sei, dass Unternehmer vor dem 30.9.2020 einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen
Dienstleister im Kassenbereich mit dem Einbau einer TSE-Lösung nachweislich in Auftrag gegeben wurde.
Hinweis: Das LfSt Niedersachsen hat ein Informationsschreiben zu den Voraussetzungen der verlängerten Frist veröffentlicht.